Auslandskrankenversicherung
für deutsche und österreichische Au Pairs
und Demi Pairs weltweit

Für Au Pairs und Demi Pairs bieten die Care Au Pair Tarife einen günstigen und zuverlässigen Versicherungsschutz im weltweiten Ausland (außer USA, Kanada, Mexiko). Es sind Reisen ab einem Monat bis zu zwei Jahren versicherbar.

Der Leistungsumfang beinhaltet die ambulante, stationäre, zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz. Optional kann der Versicherungsschutz um eine Haftpflicht- und Unfallversicherung erweitert werden.

Vergleichstabelle
  Si S M XL
Beitrag monatlich 21 € 26 € 35 € 43 €
gebührenfreie Servicenummern
ambulante Heilbehandlung beim Arzt¹
stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse) ohne Wahlleistungen
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen, Entbindung²
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall
ärztlich verordnete Krankentransporte
medizinisch sinnvoller Rücktransport
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten
schmerzstillende Zahnbehandlung bis 250 € 100%³ 100%³ 100%³
unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr
direkte Leistungsabwicklung mit den Ärzten, Kliniken etc. durch Behandlungsscheine (nur in D/AT)
Ausfallgeld bei stationärer Krankenhausbehandlung pro Tag (max. 90 Tage) 10 € 20 €
Kosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung bis max. 1.500 €
Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung 50 € 35 €
1 Tarife Si/S bis 1,8-facher Satz
2 nach einer Wartezeit von acht Monaten
3 ab 250 €/500 €/1.000 € (S/M/XL) nur nach Genehmingung eines Heil- und Kostenplanes
 

Leistungsübersicht

Care Au Pair Si

In der günstigsten Tarifvariante Si beträgt die monatliche Prämie 21 Euro. Für alle Leistungen der Krankenversicherung ist eine Selbstbeteiligung von 50 Euro je Versicherungsfall vorgesehen.

Versichert sind folgende Leistungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt oder Zahnarzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligs gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalls notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Versicherungsverlängerung noch nicht bestanden hat – sowie Entbindung (Wartezeit acht Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von insgesamt 250 Euro während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungen
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250 Euro
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000 Euro
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland

Care Au Pair S

Care Au Pair S basiert auf der Tarifvariante Si. Die monatliche Prämie beträgt 26 Euro, die Selbstbeiteiligung je Versicherungsfall beträgt 35 Euro.

Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 250 Euro ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250 Euro vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.

Care Au Pair M

Die Tarifvariante M bietet auf Grundlage von Care Au Pair S ein gesteigertes Preis-/Leistungsverhältnis ohne Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung. Die monatliche Prämie beträgt 35 Euro.

Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

  • Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
  • keine Selbstbeteiligung für alle tariflichen Leistungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 500 Euro ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500 Euro vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %
  • unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsjahr
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem sechsten Tag von 10 Euro pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)

Care Au Pair XL

Der Tarif XL bietet basierend auf Care Au Pair L ein hervorragendes Preis-/Leistungsverhältnis ebenfalls ohne Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung. Die monatliche Prämie beträgt 43 Euro.

Es kommen folgende Mehrleistungen hinzu:

  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 1.000 Euro ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000 Euro vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %
  • Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem sechsten Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu maximal 1.500 Euro (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 20 Euro pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)

Häufige Fragen

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